Allgemeine Informationen und Ausbauwünsche

Termine

Baubeginn: voraussichtlich Herbst 2023
Bezug: voraussichtlich Winter 2025/2026

Wissenswertes | Kaufabwicklung

1 – 5% Anzahlung des Kaufpreises bei Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung
2 – 15% Teilzahlung bei Beurkundung des Kaufvertrages
3 – 20% Teilzahlung bei Rohbauvollendung
4 – 20% Teilzahlung bei Einbringung Unterlagsboden
5 – 40% Restteilzahlung bei Bezug der Wohnung (Eigentumsübergang)

Bei Abschluss des Kaufvertrages und notarieller Verschreibung ist ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer schweizerischen Bank dem Verkäufer abzugeben.

Kaufpreis

Die Finanzierung der Kaufobjekte kann durch die Käuferschaft frei gewählt werden. Die Objekte werden pfandfrei abgetreten. Die Preise verstehen sich als Festpreise für die schlüsselfertige Wohnung inklusive Anteil an den Gemeinschaftsanlagen.
Im Kaufpreis der Wohnungen inbegriffen sind Grundstückserschliessung, Vermessungskosten, Bewilligungsgebühren für das Gebäude, vollständige Hauserschliessung inklusive Anschlussgebühren für Kanalisation, Wasser, Elektrizität und Kabel-TV im Rahmen des Baubeschriebs. Sämtliche Rohbau-,
Ausbau-, Installations- und Umgebungsarbeiten gemäss Baubeschrieb sowie sämtliche Transportkosten.
Alle von den zuständigen Instanzen wie Versicherungsamt, Feuerpolizei, Zivilschutzamt vorgeschriebenen Vorkehrungen und Installationen. Alle Honorare für die Erstellung des Bauwerkes im Rahmen des Baubeschriebs. Die Innenausstattungen und die Umgebung sind in den Plänen und im Baubeschrieb des
Architekten definiert. Die Notariats- und Grundbuchkosten werden je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer übernommen. Eine allfällige Grundstücksgewinnsteuer und die Maklergebühren hat die Verkäuferin zu bezahlen.

Vorbehalte

Aus technischen oder gestalterischen Gründen und soweit das Bauwerk in keiner Art und Weise verschlechtert wird, kann der Architekt Änderungen gegenüber dem vorliegenden Bau- und Raumbeschrieb vornehmen. Unwesentliche Änderungen, Ergänzungen, Massdifferenzen, Haarrisse und dergleichen berechtigen zu keinerlei Kaufpreisminderung und / oder direkten bzw. indirekten Nachforderung durch den Käufer. Vorbehalten bleiben Änderungen im Rahmen von Auflagen oder Änderungen aus der Baubewilligung sowie konstruktive und technische Änderungen während der Ausführung, sofern damit keine Qualitätseinbussen verbunden sind. Die Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlage richtet sich nach der VSS Norm 2019. Die Visualisierungen sind unverbindliche Bilddarstellungen, die von der definitiven Ausführung abweichen können. Für die Ausführung sind die Werkpläne des Architekten verbindlich. Diese können jederzeit durch die Käuferschaft eingesehen werden.

Käuferwünsche

Individuelle Käuferwünsche werden gerne entgegengenommen. Ausgehend vom Standardgrundriss und Baubeschrieb werden Änderungswünsche vorgängig bereinigt und die Mehr- und Minderkosten inklusiv Planungskostenzuschlag von 15% pauschal berechnet. Die Änderungen der Installationen, werden durch
die Fachplaner (Heizung/ Lüftung/ Sanitär und Elektro) nach Aufwand verrechnet.
Änderungen bei der Küchen- und Sanitärapparatevorauswahl werden mit Nettopreisen verglichen.
Werden Möbel, Geräte, Apparate, Waschmaschine oder Tumbler ganz weggelassen, werden deren Nettopreise gutgeschrieben. Für das Weglassen von Wandplatten, Vorhangschienen wird keine Vergütung erstattet.

Eigenleistungen

Die Käuferschaft ist grundsätzlich an die vertraglich bestimmen Lieferanten und Unternehmer gebunden.
Sollte die Bauherrschaft Eigenleistungen der Käuferschaft bewilligen, dürfen diese aus Garantiegründen erst nach Übergabe des Bauwerkes an die Käuferschaft bzw. in Absprache mit der Bauherrschaft ausgeführt werden.
In diesem Fall nimmt die Käuferschaft zur Kenntnis, dass die Bauherrschaft für Eigenleistungen der Käuferschaft und für die im Direktauftrag der Käuferschaft von Dritten ausgeführten Arbeiten keinerlei Garantie/Haftung übernimmt.

Allgemeine Informationen

Die Bodenflächen der Haustechnik, Wasch-, Abstell- und Trockenräume zählen nicht zur anrechenbaren BGF. Diese dürfen nicht so ausgebaut werden, dass sie angerechnet werden (die Verantwortung trägt der Käufer). Schallschutz nach SIA Norm 181, Ausgabe 2006.

Änderungen, die sich aus dem Planungsprozess ergaben, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Prospekt und Masse sind unverbindlich und ohne Haftung. Die Angaben zu den Geschossflächen können leicht variieren je nach Wandstärkenvorgaben des Bauingenieurs. Für die Ausführung massgebend sind die gültigen Ausführungspläne. Irrtümer und Anpassungen am Baubeschrieb bleiben vorbehalten. Für andere Auswahlen, anstelle des Standards, und für deren Konsequenzen übernimmt die Bauherrschaft keine Garantie/Haftung (Boden-, Wandbeläge, Apparate, Einrichtungen etc.).
Naturgemäss kann keramisches Material sowie Parkett Farb-, Oberflächen- und Grössenunterschiede aufweisen. Dies ist kein Mangel. Grossformatige Platten können Bombierungen aufweisen, aus diesem Grund muss die Verlegeart mit dem Plattenleger besprochen werden. Bodenbeläge im Aussenbereich sind mit minimalem Gefälle verlegt. Restwasser nach Niederschlag sowie Verfärbungen/Verdunkelungen infolge Feuchtigkeit sind möglich. Dies ist ein natürlicher Vorgang und kann nicht bemängelt werden. Für Haar- und Schwundrisse bis zu 1 mm Breite wird die Garantie wegbedungen. Keine Garantie besteht auf Kittfugen. Diese können infolge Setzungen abreissen. Die Nebenräume im Untergeschoss werden nicht beheizt. Die in das Untergeschoss gelangende, warme und feuchte Aussenluft wird an den erdberührten Aussenwänden abgekühlt und dadurch noch feuchter und kann kondensieren. Dieser Vorgang ist physikalisch bedingt und stellt keinen Baumangel dar. Die Keller sind ohne spezielle Massnahmen (z. B. Entfeuchtung) nur zum Lagern unempfindlicher Waren geeignet. Benutzerseitig muss darauf geachtet werden, dass die Luftzirkulation nicht behindert wird und alle eingelagerten Güter zur Aussenwand und zum Boden einen Abstand von mind. 5 cm aufweisen (offene Gestelle sind besser geeignet als geschlossene Schränke). Bei Bezug sind eventuell noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen. Emissionen infolge allfälliger späteren Wohnungsausbauten sind zu tolerieren. Der allfällige Bezug von Wasser und Strom ist den Handwerkern auch im bewohnten Haus erlaubt.

Planung

BSS Architekten AG
Palais Friedberg
Herrengasse 42
6430 Schwyz
mail@bss-architekten.ch
+41 41 819 37 77

Realisierung

Generalunternehmung Plus AG
Palais Friedberg
Herrengasse 42
6430 Schwyz
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Verkauf

Immplus AG Schwyz
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